Teilnahmebedingungen Gutscheinlos

ATRIO Gutscheinlos Gewinnspiel 2025 (03.03. bis 29.03.2025)

1. Gegenstand

1.1 Diese Bedingungen und Datenschutzhinweise regeln die Teilnahme am ATRIO Zehner-Los Gewinnspiel 2020 der ATRIO Shopping Center GmbH, Europastraße 3, 5015 Salzburg, FN 388844f (nachfolgend bezeichnet als „Veranstalterin“ oder als „ATRIO“) auf der Webseite http://www.atrio.at/zehnerlos. Zusätzlich wird die Nutzung der von den Teilnehmern mitgeteilten Daten geregelt.

1.2 Die Veranstalterin ist zugleich datenschutzrechtlich Verantwortlicher iSd Art. 4 Z7 DSGVO.

1.3 Eine Kontaktaufnahme mit der ATRIO Shopping Center GmbH ist auf dem Postweg (ATRIO Shopping Center GmbH, Kennwort ATRIO Zehner-Los, Kärntner Straße 34, 9500 Villach) sowie über [email protected] möglich.

1.4 Mit der Teilnahme am Gewinnspiel akzeptieren die Teilnehmer diese Teilnahmebedingungen.

2. Teilnahmeberechtigung

2.1 Teilnahmeberechtigt sind natürliche Personen, die Ihren Hauptwohnsitz in , Österreich haben und zu Beginn der Laufzeit des Gewinnspiels das achtzehnte Lebensjahr vollendet haben.

2.2 Die Teilnahme am Gewinnspiel ist freiwillig und grundsätzlich kostenlos, setzt aber den Erwerb von Zehner Gutscheinen im Wert von mindestens € 10,00 und den damit verbundenen Erhalt eines Zehner-Loses mit Gewinn-Code voraus, Details siehe Kapitel 4. Eine Barablöse der Gewinne ist nicht möglich.

3. Teilnahmemöglichkeiten

3.1 Das Gewinnspiel beginnt am 03.03.2025 und endet mit Teilnahmeschluss am 29.03.2025 23:59 Uhr. Der 29.03.2025 ist somit der letzte Tag, an welchem Zehner-Lose ausgegeben werden. Die Codes und die Einlösung der Gutscheine kann bis einschließlich 26.04.2025 erfolgen. Die Verlosung der Hauptgewinne erfolgt Anfang Mai 2025

3.2 Die Teilnehmer können ausschließlich auf der Website von ATRIO unter http://www.atrio.at/zehnerlos am Gewinnspiel teilnehmen.

4. Gewinnteilnahme/Preise

Vom 03.03.2025 bis 29.03.2025 erhalten Kund:innen im ATRIO pro gekauftem 10 Euro Zehner Gutschein ein ATRIO Zehner-Los, jedoch maximal 200 Zehner-Lose pro Tag und Einkauf. Die ATRIO Zehner-Lose enthalten entweder einen Gutschein/Einkaufsrabatt oder einen individuellen Gewinn-Code für die Teilnahme am Gewinnspiel. Da die ATRIO Zehner-Lose durchmischt sind, entscheidet der Zufall, ob die Kundschaft einen Gewinn-Code oder einen Partner-Gutschein erhält. Die Ausgabe der ATRIO Zehner-Lose dauert so lange der Vorrat reicht, jedoch maximal bis zum 29.03.2025

Zur Teilnahme am Gewinnspiel bzw. an der Verlosung müssen die Kund:innen zwischen 03.03.2025 und 29.03.2025 (23:59h) online auf www.atrio.at/zehnerlos ihre Gewinn-Codes unter Angabe der persönlichen Daten (Vor- und Nachname, Adresse, PLZ, Ort) registrieren. Jeder individuelle Gewinn-Code wird bei der Eingabe geprüft und kann nur einmalig registriert werden. Pro Registrierung können bis zu 10 verschiedene Gewinn-Codes gleichzeitig (unter einmaliger Angabe der persönlichen Daten) registriert werden. Je mehr Gewinn-Codes pro Person registriert werden, desto größer die Gewinnchance. Bei der Registrierung können die Teilnehmer:innen die Gewinn-Codes eintippen.

Unter allen bis inklusive 29.03.2025 registrierten Codes werden 18 Mal jeweils € 300,00 in Form von Zehner Gutscheinen verlost. Ein:e Kund:in kann maximal einen der 18 Hauptpreise gewinnen. Die Zehner Gutscheine werden als 30 Gutscheine mit jeweils € 10,00 gestückelt und müssen persönlich im ATRIO unter Vorlage eines gültigen Lichtbildausweises (Führerschein, Reisepass, Personalausweis) abgeholt werden. Die Preise werden nur dann ausgegeben, wenn der Name auf dem vorgelegten Ausweis mit dem bei der Registrierung eingegebenen Namen übereinstimmt. Eine Übertragung an Dritte ist ausgeschlossen.

Verhaltenspflichten und Verantwortlichkeit

4.1 Die ATRIO Shopping Center GmbH behält sich das Recht vor, Teilnehmer:innen, die sich unerlaubter Hilfsmittel bedienen oder sich anderweitig durch Manipulation Vorteile verschaffen, von der Teilnahme am Gewinnspiel auszuschließen. In diesen Fällen können Gewinne auch nachträglich aberkannt und zurückgefordert werden.

4.2 Die Nutzung des Gewinnspiels darf nur zu privaten Zwecken erfolgen. Weder das Gewinnspiel, noch die damit übermittelten oder hergestellten Inhalte (ganz oder in Teilen), dürfen von den Teilnehmer:innen oder Dritten im geschäftlichen Verkehr genutzt werden. Teilnehmer:innen dürfen die Nutzung des Gewinnspiels, die damit transportierten oder hergestellten Inhalte, den Zugang zu den Webseiten oder zu deren Inhalten Dritten weder gegen Entgelt oder im Rahmen von gesponserten Diensten anbieten, noch dürfen sie die Inhalte der Websites oder die mit dem Gewinnspiel hergestellten Inhalte selbst vertreiben oder zum Vertrieb oder jeder anderen gewerblichen Nutzung vorrätig halten. Das Gewinnspiel darf nicht verändert, bearbeitet, dekompiliert (auch nicht auf dem Weg des Reverse-Engineering), gespeichert oder vervielfältigt werden.

5. Abwicklung des Gewinnspiels

5.1 Die Gewinner:innen werden nicht veröffentlicht. Eine Abgeltung des Gewinns in bar, in anderen Sachwerten oder dessen Übertragung auf andere Personen ist nicht möglich. Nicht behobene Gewinne verfallen ohne Anspruch auf Ersatzleistung 14 Tage nach der Gewinnerverständigung. Die Gewinner:innen können auf den Gewinn verzichten.

6. Gewährleistungsausschluss

6.1 Die Veranstalterin weist darauf hin, dass die Verfügbarkeit und Funktion des Gewinnspiels nicht gewährleistet werden kann. Die Applikation kann aufgrund von äußeren Umständen und Zwängen beendet oder entfernt werden, ohne dass hieraus Ansprüche der Teilnehmer:innen gegenüber der Veranstalterin entstehen. Dies gilt insbesondere, aber nicht ausschließlich, für Fälle, in denen aus technischen Gründen z. B. Infektion des Computersystems mit Viren, Manipulation oder Fehler in der Hard- und/oder Software oder aus rechtlichen Gründen eine ordnungsgemäße Durchführung des Gewinnspiels erschwert, beeinflusst oder unmöglich wird.

6.2 Die ATRIO Shopping Center GmbH übernimmt keine Gewähr für entgangene Gewinnchancen. Sofern eine derartige Beendigung durch das Verhalten eines Teilnehmers verursacht wird, kann die ATRIO Shopping Center GmbH von dieser Person für den entstandenen Schaden Ersatz verlangen.

7. Haftung

7.1 Für eine Haftung der Veranstalterin gelten unbeschadet der sonstigen gesetzlichen Bestimmungen nachstehende Haftungsausschlüsse und Haftungsbegrenzungen.

7.2 Die Veranstalterin haftet nur für durch sie vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachte direkte Schäden. Eine darüber hinaus gehende Haftung ist ausgeschlossen, außer es handelt sich um Personenschäden. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.

7.3 Diese Haftungsbeschränkungen gelten auch für die persönliche Haftung von Arbeitnehmern, Vertretern und Erfüllungsgehilfen der Veranstalterin.

8. Datenschutzhinweise

8.1 ATRIO ergreift geeignete technische und organisatorische Maßnahmen, um die Sicherheit von personenbezogenen Daten zu gewährleisten.

8.2 Details zur Datenverarbeitung durch ATRIO sowie zu Ihren Rechten als Betroffener finden Sie in der Datenschutzerklärung.

8.3 Informationen über die Verwendung von personenbezogenen Daten sowie die Verwendung von Cookies bei der Nutzung der Webseiten der ATRIO Shopping Center GmbH und ihrer konzernverbundenen Unternehmen sind in den Nutzungsbedingungen geregelt

9. Änderungsvorbehalt

9.1 Die ATRIO Shopping Center GmbH behält sich das Recht vor, jederzeit ohne Angabe von Gründen diese Teilnahmebedingungen zu ändern oder zu ergänzen, soweit dies im Interesse einer einfachen und sicheren Abwicklung und insbesondere zur Verhinderung von Missbräuchen oder aus sonstigen Gründen erforderlich ist.

10. Sonstiges

10.1 Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.

10.2 Unter Ausschluss von Kollisionsnormen, findet ausschließlich österreichisches Recht Anwendung. Gerichtsstand ist das sachlich zuständige Gericht der Landeshauptstadt Salzburg. Die Veranstalterin ist auch berechtigt, den Teilnehmer an einem allgemeinen Gerichtsstand zu klagen.

10.3 Ist der Teilnehmer Verbraucher iSd KSchG und hat er im Inland seinen Wohnsitz oder seinen gewöhnlichen Aufenthalt oder ist er im Inland beschäftigt, so ist für eine Klage gegen ihn die Zuständigkeit des Gerichtes gegeben, in dessen Sprengel der Wohnsitz, der gewöhnliche Aufenthalt oder Ort der Beschäftigung liegt (§ 14 KSchG).

10.4 Sämtliche in diesen Teilnahmebedingungen verwendeten Personen- und Funktionsbezeichnungen in der männlichen Form gelten auch in der weiblichen Form.